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Holzschutzgutachten

Bausachverständiger

Sachverständigenbüro

Dipl.-Ing. S.Thiele

Plauenscher Ring 22

01187 Dresden

Tel.:  0351 4708153

Fax: 0351 4708155

mail: svbuero.thiele @t-online.de

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Brandschutzkonzept §9 BauPrüfVO

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Nach §9 BauPrüfVO müssen im Brandschutzkonzept folgende Nachweise enthalten sein.

  • Zu- und Durchfahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr
  • Nachweis der erforderlichen Löschwassermenge sowie den Nachweis der Löschwasserversorgung
  • Bemessung, Lage und Anordnung der Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • System der äußeren und der inneren Abschottungen in Brandabschnitte bzw. Brandbekämpfungsabschnitte sowie das System der Rauchabschnitte mit Angaben über die Lage und Anordnung und zum Verschluss von Öffnungen in abschottenden Bauteilen
  • Lage, Anordnung, Bemessung (ggf. durch rechnerischen Nachweis) und Kennzeichnung der Rettungswege auf dem Baugrundstück und in Gebäuden mit Angaben zur Sicherheitsbeleuchtung, zu automatischen Schiebetüren und zu elektrischen Verriegelungen von Türen
  • höchstzulässige Zahl der Nutzer der baulichen Anlage
  • Lage und Anordnung haustechnischer Anlagen, insbesondere der Leitungsanlagen, ggf. mit Angaben zum Brandverhalten im Bereich von Rettungswegen
  • Lage und Anordnung der Lüftungsanlagen mit Angaben zur brandschutztechnischen Ausbildung
  • Lage, Anordnung und Bemessung der Rauch- und Wärmeabzugsanlagen mit Eintragung der Querschnitte bzw. Luftwechselraten sowie der Überdruckanlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • Alarmierungseinrichtungen und die Darstellung der elektro-akustischen Alarmierungsanlage (ELA-Anlage)
  • Lage, Anordnung und ggf. Bemessung von Anlagen, Einrichtungen und Geräten zur Brandbekämpfung (wie Feuerlöschanlagen, Steigeleitungen, Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte) mit Angaben zu Schutzbereichen und zur Bevorratung von Sonderlöschmitteln
  • Sicherheitsstromversorgung mit Angaben zur Bemessung und zur Lage und brandschutztechnischen Ausbildung des Aufstellraumes, der Ersatzstromversorgungsanlagen (Batterien, Stromerzeugungsaggregate) und zum Funktionserhalt der elektrischen Leitungsanlagen
  • Hydrantenpläne mit Darstellung der Schutzbereiche
  • Lage und Anordnung von Brandmeldeanlagen mit Unterzentralen und Feuerwehrtableaus, Auslösestellen,
  • Feuerwehrpläne
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Personen (wie Werkfeuerwehr, Betriebsfeuerwehr, Hausfeuerwehr, Brandschutzordnung, Maßnahmen zur Räumung, Räumungssignale),
  • Angaben darüber, welchen materiellen Anforderungen der Landesbauordnung oder in Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung nicht entsprochen wird und welche ausgleichenden Maßnahmen stattdessen vorgesehen werden
  • verwendete Rechenverfahren zur Ermittlung von Brandschutzklassen nach Methoden des Brandschutzingenieurwesens. 
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News 18.08.2010                      Die aktuellen  Hilfsprogramme der SAB für Opfer der Hochwasserkatastrophe in Sachsen 2010 !!!                         Die sächsische Staatsregierung unterstützt die Beseitigung der Hochwasserschäden mit folgenden Förderprogrammen:                        1.Hochwasserschäden für         Wohngebäude                   2.Hochwasserhilfe                   Kommunaldarlehen           3.Hochwasserhilfe                   Unternehmen

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News 18.08.2010                  Der Freistaat Sachsen richtet Beratungsstellen für Betroffene des Augusthoch- wassers ein!                         Der Freistaat Sachsen hat folgende Beratungstellen zu Fördermitteln der SAB für Hochwassergeschädigte eingerichtet.                           Hier finden Sie die entsprechenden Beratungsstellen mit Öffnungs- zeiten.

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